Chemnitz: Landesdirektion prüft Streit um Karl Kohlmanns Stadtratsmandat

Das Reichstagsgebäude mit Glaskuppel und deutscher Flagge unter einem strahlend blauen Himmel in Berlin.

Der Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze hat erneut Widerspruch gegen den Ratsbeschluss zum Ausscheiden von Karl Kohlmann eingelegt. Die Landesdirektion Sachsen soll nun prüfen, ob die Ablehnung des Ausscheidens rechtmäßig war. Die Stadt kündigte an, die Behörde noch am 9. Oktober 2026 zu informieren.

Das Wesentliche

Der Stadtrat hatte am 7. Oktober 2026 mehrheitlich abgelehnt, Kohlmanns altersbedingtes Ausscheiden aus dem Chemnitzer Stadtrat festzustellen. Der Beschluss B-131/2026 betrifft außerdem das Nachrücken einer Ersatzperson. Nach Auffassung der Stadtverwaltung war die Ablehnung rechtswidrig, weil der Rat bei einem gesetzlich festgelegten Ausscheidensgrund keinen eigenen Entscheidungsspielraum habe.

Warum der Oberbürgermeister widerspricht

Nach der von der Stadt dargestellten Rechtsauffassung muss der Stadtrat lediglich prüfen, ob der gesetzliche Grund für das Ausscheiden tatsächlich vorliegt. Eine zusätzliche Abwägung im Einzelfall sei nicht vorgesehen. Die Ablehnung stützt sich laut Mitteilung auf § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO). Welche Erwägungen die Ratsmehrheit zu ihrem Beschluss führten, nennt die Mitteilung nicht.

Chemnitz: Landesdirektion prüft Streit um Karl Kohlmanns Stadtratsmandat

Was als Nächstes passiert

Schulze will nach § 52 Abs. 2 SächsGemO die Landesdirektion Sachsen einschalten. Diese soll über die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses entscheiden. Damit ist die Frage, ob Kohlmanns Ausscheiden festzustellen ist und eine Ersatzperson nachrückt, noch nicht abschließend geklärt. Die Mitteilung enthält keinen Zeitplan für die Entscheidung der Landesdirektion.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Chemnitz vom 9. Oktober 2026.

Quelle: City of Chemnitz Press Releases

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