EU-Batterieverordnung: QR-Code-Pflicht ab 2027
Ab 18. Februar 2027 müssen bestimmte Batterien einen QR-Code tragen; zugleich greifen neue Vorgaben zur Austauschbarkeit für tragbare Batterien in Geräten. Für Käufer in Deutschland heißt das: Beim Kauf weiterhin Batterietyp und Kennzeichnung prüfen, aber nicht davon ausgehen, dass schon heute jedes Smartphone oder jeder Akku einen QR-Code haben muss. Die EU-Batterieverordnung gilt stufenweise – der nächste wichtige Termin ist der Start der QR-Code-Pflicht.
Die Verordnung gilt über den gesamten Lebenszyklus
Die Verordnung (EU) 2023/1542 regelt Batterien von der Herstellung und Kennzeichnung über die Nutzung bis zur Sammlung und Verwertung. Sie unterscheidet unter anderem zwischen Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Batterien für Elektrofahrzeuge. Welche Vorgabe gilt, hängt deshalb auch von Batteriekategorie und Verwendungszweck ab.
Für Verbraucher stehen vor allem Informationen am Produkt und die Möglichkeit eines Austauschs im Vordergrund. Andere Teile der Verordnung betreffen Hersteller, Importeure, Händler und die Entsorgung. Die Regeln sind nicht an einem einzigen Stichtag vollständig in Kraft getreten: Die Verordnung trat 2023 in Kraft, ihre einzelnen Anforderungen gelten zu festgelegten späteren Terminen.
Diese Kennzeichnungen gelten bereits
Seit 18. August 2024 gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung. Batterien müssen unter anderem mit Angaben zur Identifikation und zu ihrer Kategorie versehen sein. Vorgesehen sind außerdem Informationen zu Kapazität sowie zu bestimmten gefährlichen Stoffen, sofern die jeweiligen Anforderungen zutreffen.
Die Kennzeichnung muss nicht in jedem Fall direkt auf der Batterie stehen: Ist das wegen Größe oder Beschaffenheit nicht möglich, können Angaben auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen erscheinen. Käufer sollten deshalb Produkt, Verpackung und bereitgestellte Produktinformationen zusammen betrachten. Die konkreten Kennzeichnungsvorschriften unterscheiden sich nach Batteriekategorie.

Die Verordnung sieht außerdem ein Symbol für die getrennte Sammlung vor. Es muss grundsätzlich auf Batterien angebracht sein; bei kleinen Batterien kann es auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen stehen. Das Symbol macht deutlich, dass Batterien nicht in den Hausmüll gehören.
QR-Code und Austauschbarkeit kommen stufenweise
Ab 18. Februar 2027 müssen Batterien, für die die Verordnung diese Vorgabe vorsieht, einen QR-Code tragen. Er soll Zugang zu den jeweils vorgeschriebenen Informationen bieten. Für Batterien von Elektrofahrzeugen, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh ist damit auch der Batteriepass verknüpft. Das bedeutet nicht, dass jede gewöhnliche Gerätebatterie denselben Batteriepass erhält.
Ebenfalls ab 18. Februar 2027 gelten Anforderungen an die Austauschbarkeit bestimmter tragbarer Batterien in Produkten. Verbraucher sollen solche Batterien grundsätzlich mit handelsüblichen Werkzeugen herausnehmen und ersetzen können. Die Verordnung enthält Ausnahmen und besondere Bedingungen, etwa für Produkte, bei denen dauerhafte Stromversorgung, Sicherheit oder bestimmte Einsatzbedingungen relevant sind. Daher lässt sich aus dem Stichtag nicht ableiten, dass ausnahmslos jedes Gerät eine vom Nutzer leicht wechselbare Batterie haben muss.
Für einzelne Produktgruppen bestehen zusätzliche Regeln. Bei Smartphones und Tablets greifen die einschlägigen Ökodesign-Anforderungen zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien ab 20. Juni 2025. Diese Vorgaben gelten im Rahmen der EU-Ökodesign-Regeln für betroffene Produkte; sie sind von der allgemeinen, ab 2027 geltenden Batterieverordnungspflicht zu unterscheiden.

Was beim Smartphone, E-Bike und Geräteakku zählt
Smartphones: Beim Kauf lohnt der Blick auf Produktinformationen zur Batterielaufzeit, Reparatur und zum Austausch. Seit Juni 2025 gelten für betroffene Smartphones und Tablets EU-Ökodesign-Anforderungen zur Batterieaustauschbarkeit. Das ist keine Garantie, dass Verbraucher den Akku ohne Fachkenntnisse oder unter allen Umständen selbst wechseln können.
E-Bikes: Der Akku ist eine Batterie für ein leichtes Verkehrsmittel. Ab Februar 2027 ist für diese Kategorie der QR-Code vorgesehen; der Batteriepass ist für Batterien leichter Verkehrsmittel ebenfalls relevant. Beim Kauf oder Ersatz sollte man auf passende Kategorie- und Produktinformationen achten und prüfen, ob der Hersteller Austausch, Kompatibilität und Reparatur erläutert.
Gerätebatterien: Bei kleinen Batterien helfen die Kennzeichnung auf Verpackung und die getrennte-Sammlung-Markierung bei der Identifikation und Entsorgung. Für tragbare Batterien in Geräten gelten ab Februar 2027 grundsätzlich Austauschvorgaben, soweit keine Ausnahme greift. Vor dem Kauf eines Geräts ist daher eine konkrete Herstellerangabe zur Batterieaustauschbarkeit hilfreicher als die pauschale Annahme, der Akku müsse bereits leicht zugänglich sein.
Der nächste prüfbare Termin ist der 18. Februar 2027
Bis dahin sollten Verbraucher die bereits geltenden Kennzeichnungen und Produktinformationen nutzen und bei Geräten gezielt nach Angaben zu Batterie und Austauschbarkeit suchen. Ab dem Stichtag lässt sich bei den erfassten Batterien zusätzlich prüfen, ob der vorgeschriebene QR-Code vorhanden ist. Welche Informationen er bereitstellt, richtet sich nach Batteriekategorie und den jeweiligen Anforderungen der Verordnung.
Quelle: Eur Lex
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Quellenprüfung Rechtsgrundlage
Der Überblick stützt sich auf die Verordnung (EU) 2023/1542 und Informationen der Europäischen Kommission zu den Batterie-Regeln.
- Kennzeichnungsvorschriften ab 18. August 2024
- QR-Code und Batteriepass ab 18. Februar 2027 für erfasste Kategorien
- Ökodesign-Anforderungen für betroffene Smartphones und Tablets ab 20. Juni 2025
- Quelle
- Verordnung (EU) 2023/1542
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-13 10:05
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