Nebenkostenabrechnung prüfen: Fristen und Belege

Eine Person prüft und unterschreibt wichtige Dokumente für die Nebenkostenabrechnung am Schreibtisch.

Eine Betriebskostenabrechnung sollten Mieter auf Fristen, Kostenarten, Verteilerschlüssel und angerechnete Vorauszahlungen prüfen. Nach § 556 BGB muss der Vermieter grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen; Einwendungen müssen Mieter grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Zugang mitteilen. Welche Kosten und Schritte im Einzelfall zählen, hängt auch vom Mietvertrag ab.

Diese Fristen gelten für Vermieter und Mieter

Der Abrechnungszeitraum umfasst häufig ein Kalenderjahr, kann im Mietvertrag aber anders festgelegt sein. Er endet nicht zwingend am 31. Dezember. Für die Frist zählt das Ende des tatsächlich zugrunde gelegten Abrechnungszeitraums.

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach diesem Ende mitteilen. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 wäre das grundsätzlich der 31. Dezember 2026. Geht die Abrechnung später zu, kann eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen sein. Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Mieter können Einwendungen gegen eine Abrechnung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Zugang mitteilen. Deshalb sollte das Eingangsdatum festgehalten werden. Wer Belegeinsicht benötigt, sollte sie zeitnah verlangen und Einwände nicht einfach auf unbestimmte Zeit zurückstellen. Bei knappen Fristen kann Beratung helfen, das Vorgehen für den konkreten Fall zu klären.

Welche Kosten können umgelegt werden?

Umlagefähig können Betriebskosten sein, die laufend durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder Grundstücks entstehen. Beispiele sind Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege sowie bestimmte Versicherungen. Welche Positionen der Vermieter abrechnen darf, richtet sich unter anderem nach Gesetz und Mietvertrag.

Nicht jede Ausgabe rund um das Haus ist eine Betriebskostenposition. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sind grundsätzlich keine laufenden Betriebskosten. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Namen eines Postens, sondern auch, was konkret berechnet wurde und ob der Mietvertrag die Umlage vorsieht.

So prüfen Sie die Abrechnung Schritt für Schritt

  1. Abrechnungszeitraum und Zugang notieren. Kontrollieren Sie, für welche Monate abgerechnet wird und wann Ihnen das Schreiben zugegangen ist. Halten Sie beide Daten fest.
  2. Vertrag und Kostenpositionen abgleichen. Sehen Sie nach, welche Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind. Fragen Sie bei unklaren oder unerwarteten Posten nach der Berechnungsgrundlage.
  3. Verteilerschlüssel prüfen. Achten Sie darauf, ob Kosten nach Wohnfläche, Verbrauch, Personen oder einem anderen Schlüssel verteilt werden. Vergleichen Sie den verwendeten Schlüssel mit der Abrechnung und den vertraglichen Angaben.
  4. Eigene Vorauszahlungen nachrechnen. Vergleichen Sie die aufgeführten Zahlungen mit Ihren Überweisungen oder Kontoauszügen. Prüfen Sie, ob der abgerechnete Betrag und die Summe der Vorauszahlungen stimmen.
  5. Belegeinsicht verlangen, wenn etwas offenbleibt. Sie können die Belege zur Abrechnung einsehen und so etwa Rechnungen und Berechnungen nachvollziehen. Fragen Sie schriftlich nach einem Termin oder einer praktikablen Form der Einsicht.
  6. Einwände konkret und nachweisbar mitteilen. Beschreiben Sie, welche Position Sie beanstanden und warum. Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens und einen Nachweis über den Versand oder Zugang auf.

Belegeinsicht: Was Mieter nachvollziehen können

Zur Prüfung können beispielsweise Rechnungen von Dienstleistern, Ableseunterlagen und Berechnungen zum Verteilerschlüssel relevant sein. Welche Unterlagen für eine konkrete Beanstandung weiterhelfen, hängt von der Abrechnung ab. Notieren Sie beim Einsehen, welche Positionen Sie prüfen möchten, und fragen Sie nach, wenn die Berechnungsgrundlage nicht erkennbar ist.

Fordern Sie Belegeinsicht möglichst schriftlich an und nennen Sie die fraglichen Kostenpositionen. Ist eine Nachzahlung verlangt, sollte die Bitte um Einsicht nicht dazu führen, dass Sie Fristen aus dem Blick verlieren. Ob und wie eine Zahlung bis zur Klärung zu behandeln ist, kann von den Umständen abhängen; holen Sie bei Unsicherheit rechtlichen Rat ein.

Nachforderung oder Guthaben richtig einordnen

Eine Nachforderung ergibt sich, wenn die auf den Mieter entfallenden Betriebskosten höher sind als die geleisteten Vorauszahlungen. Ein Guthaben entsteht, wenn die Vorauszahlungen die abgerechneten Kosten übersteigen. Prüfen Sie daher zuerst die Gesamtkosten und den Verteilerschlüssel, dann den auf Sie entfallenden Anteil und schließlich die angerechneten Vorauszahlungen.

Eine einfache Gegenrechnung macht Rechenfehler leichter sichtbar: Anteilige Kosten minus angerechnete Vorauszahlungen ergibt Nachforderung oder Guthaben. Weichen Beträge von Ihren Unterlagen ab, vergleichen Sie Überweisungen und Abrechnungsposten. Eine auffällige Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist ein Anlass zur Nachfrage, aber für sich allein noch kein Beweis für einen Fehler.

Wann Mieterverein oder Rechtsberatung helfen

Ein Mieterverein kann bei der Einordnung einer Abrechnung und der Formulierung konkreter Einwendungen unterstützen. Eine anwaltliche Beratung kann sinnvoll sein, wenn hohe Beträge, eine ablaufende Frist, strittige Belege oder eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung im Raum stehen.

Dieser Leitfaden bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Mietvertrags und der konkreten Abrechnung. Maßgeblich sind der Einzelfall, die vereinbarten Regelungen und die geltenden Fristen. Als Nächstes sollten Sie den Abrechnungszeitraum, das Zugangsdatum und die beanstandeten Positionen zusammentragen.

Quelle: Gesetze Im Internet

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